Google Aktion zum Leistungsschutzrecht

Eine Google Aktion zum Leistungsschutzrecht

Verteidige Dein Netz

Beim Lesen der Gesetzesvorlage hört sich diese ja zunächst nicht schlecht an. Es sollen nur gewerbliche Seiten davon abgehalten werden, Inhalte anderer Seiten (hier Verlage, Zeitungen) zu übernehmen und anzuzeigen, Blogger sind davon ausgenommen.

Nun dürften aber ein Großteil der Blogs in Wirklichkeit auch als gewerblich gelten, weil sie durch Werbung Einnahmen erzielen. Diese müssen versteuert werden und zudem haben viele Blogger schon zu ihrem Eigenschutz einen Gewerbeschein. So wie ich zum Beispiel.

Daher ist mir die Gesetzesvorlage viel zu schwammig formuliert.

Zudem verstehe ich die Verlage wirklich nicht. Sie möchten doch auf den Suchmaschinen gefunden werden um möglichst viele Leser zu haben. Wenn sie dies nicht mehr wollen, steht es ihnen ja frei, die Suchmaschinen in der htaccess auszuschließen. Aber das tun sie nicht. So muss ich davon ausgehen, dass es den Verlagen nur darum geht, an Einnahmen teilzuhaben, welche die Suchmaschinen erwirtschaften. Und das finde ich nicht richtig.

Weshalb einigen sie sich nicht mit den Suchmaschinenbetreibern ganz konkret darüber, wie groß oder lang ein Ausschnitt sein darf ? Ich habe den Eindruck, sie tun es deshalb nicht, weil sie selbst nicht in der Lage sind, genügend Einnahmen zu erwirtschaften und daher versuchen eine andere große Kuh zu melken.

Ich befürchte, wenn das Leistungsschutzrecht kommt, fliegen die deutschen Verlage einfach raus aus dem Google Index und das war es dann. Der Schuß geht also nach hinten los.

Und ich befürchte, dass Abmahnanwälte es doch schaffen, Blogger abzumahnen weil sie als gewerbliche Seiten deklariert werden.

Deswegen bin ich gegen das Leistungsschutzrecht.