Kumulieren und Panaschieren

Wie ? Was ? Kumulieren und Panaschieren ?

Um die Leser zu beruhigen. Das hat nichts zu tun mit Dingen  wie kopulieren und vernaschen. Sondern ist ganz was anderes. In Baden-Württemberg finden neben der Wahl zum Europäischen Parlament gleichzeitig die Kreistagswahl, Gemeinderatswahl und Ortschaftratswahl statt.

Bei den Kommunalwahlen dürfen die Bürger kumulieren und panaschieren.

Kumulieren bedeutet, ich darf einem Kandidaten mehr als 1 Stimme geben. Und zwar bis zu 3 Stimmen. Insgesamt darf ich aber nicht mehr Stimmen vergeben, als ich insgesamt vergeben darf. Die Menge hängt davon ab, wo und was gewählt wird. Zum Beispiel im Gemeinderat Reutlingen. Dort werden 40 Sitze vergeben. Somit habe ich 40 Stimmen zu verteilen. Insgesamt darf ich diese 40 Stimmen nicht überschreiten, sonst wird der Wahlzettel ungültig.

Gleichzeitig darf ich panaschieren. Das bedeutet, ich kann einen oder mehrere Kandidaten von einer anderen Partei auf den Zettel der Partei übertragen, den ich abgebe. Muss dann dessen Nummer und Name auf den Wahlzettel schreiben und ob er 1 oder 2 oder 3 Stimmen bekommt. Dann natürlich insgesamt wieder aufpassen, dass die erlaubte Gesamtzahl an verteilbaren Stimmen nicht überschritten wird. Und das ist unterschiedlich, je ob Kreis- oder Gemeinderatswahl.

Für den Wähler bedeutet dies, dass es nicht schwer ist. Hat er doch bereits im Vorfeld seine Wahlunterlagen bekommen. So kann man seine Wahlzettel in Ruhe zu Hause vorbereiten und nur das mitnehmen, was in die Wahlurne soll.

Für die Helfer bei den Wahlen, bedeutet Panaschieren Und Kumulieren der Auszähl-Gau. Die müssen wirklich sehr aufpassen, was sie zusammenzählen. Und je mehr kumuliert und panaschiert wird, desto schwieriger wird es.

Die amtlichen Endergebnisse der Kommunalwahlen werden somit einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich rechne da nicht wirklich vor Dienstag mit einem Ergebnis.

Hier noch ein Link zum Thema Wahlen mit Erklärungen