Die schwäbische Kehrwoche.
Ich weiß nicht ob es ähnliches im Rest der Republik gibt. Die schwäbische Kehrwoche ist jedenfalls in den Gemeindesatzungen und Hausordnungen fest verankert. Die eine Verordnung regelt, dass der Gehweg vor dem Haus oder entlang des Grundstückes, regelmässig gereinigt werden muss. Das ist normalerweise Samstags und man ist dafür verantwortlich dass mit dem Besen gefegt werden muss. Auch der Winterdienst ist in dieser Form so fest geschrieben. Bei Nichtbeachtung wird man tatsächlich in die Verantwortung genommen und kann mit Bußgeld belegt werden. In kleinen Gemeinden geht dies sogar so weit, dass neben dem Gehweg auch die Strasse vor dem Haus gefegt werden muss.
In der Hausordnung dann, ist die Treppenreinigung geregelt. Abwechselnd ist die Hausgemeinschaft dazu verdonnert, das Treppenhaus zu fegen und nass zu wischen.
Ganz besonders dumm ist dies natürlich, wenn der Winter einbricht. Aber wie es aussieht komme ich diesen Samstag noch mit einem blauen Auge davon.
Der erste Schnee ist zwar gefallen, ab der Gehweg ist bereits abgetrocknet.