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Aus Sicherungsverwahrung entlassen

Vor einigen Tagen flatterte von der Schule ein Elternbrief ins Haus :  Seit kurzem wohnt in unmittelbarer Nähe der Schule und dem angrenzenden Kindergarten ein Mann, der aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden musste, aufgrund  eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes.

Mit dieser Nachricht war ich bisher zurückhaltend, weil ich nicht derjenige sein wollte, der es hinaus posaunt. Aber inzwischen ist es allgemein bekannt, weil in der örtlichen Presse darüber berichtet wurde.

Im Elternbrief steht auch, dass er von der Polizei lückenlos überwacht wird und eine Beratungshotline eingerichtet ist.

Die örtliche Presse findet es allerdings weniger gut, dass die Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, denn wie soll der als Sexualstraftäter in den achtziger Jahren verurteilte eine zweite Chance erhalten.

Eine zweite Chance ????  Wofür ???

Und was ist mit den Schülern, Kindern und Eltern ? Das Gefährdungspotential ist ja offensichtlich vorhanden. Weshalb auch sonst sollte er 24 Stunden von der Polizei überwacht werden ?

Was ist mit der Lebensqualität der Familien die es betrifft ? Kann man seine Kinder noch alleine in die Schule schicken ? Wie verhält man sich, wenn eines der Kinder sich verspätet ?

Und so versucht man, dass sich die Kinder in kleinen Gruppen sammeln  um gemeinsam in die Schule zu gehen. Viele Kinder werden nur noch mit dem Auto in die Schule gebracht oder dort abgeholt. Man lässt seine Kinder nicht mehr alleine nach draußen. Man begleitet die Kinder, selbst wenn sie nur ums Eck zu Freunden gehen….

Wie geht man generell mit so einer Situation um. Es sind eigentlich alle ratlos.

Die Presse nennt übrigens nicht die Schule um welche es geht. Aber ich. Es ist die Mörikeschule in Reutlingen. Er soll 56 Jahre alt sein und Krüken haben.

Und mir ist es gerade mal egal, wenn mir deswegen, weil ich dies schreibe,  ein Vorwurf gemacht wird.

Denn es ist insgesamt eine große Unsicherheit im gesamten Einzugsgebiet der Schule vorhanden und er “musste” ja schließlich auch in die Nähe der Schule zu seinen Eltern ziehen. Da wird ja auch keine Rücksicht darauf genommen, wie die sich jetzt fühlen.

Beschwerden bitte zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.